b) Am 27. April 2000 besuchte der Beschwerdeführer seinen Mandanten erstmals nach Übernahme des Mandats; kurz vor und nach diesem Datum wurde dieser zur Sache befragt. Ein weiterer Gefängnisbesuch fand am 7. Mai 2000 statt, dem am 16. Mai 2000 eine weitere Einvernahme des Angeschuldigten folgte. Der Besuch vom 1. Juni 2000 diente der Vorbereitung der Einvernahme des Geschädigten und Zeugen der Anklage (C.) vom 7. Juni 2000.