wie viele Gefängnisbesuche als notwendig zu erachten seien, stehe dem Gericht ein gewisses Ermessen zu. Die Verwaltungskommission habe in einem vergleichbaren Fall mit Beschluss vom 22. Mai 2002 entschieden, ein Besuch pro Monat liege über dem durchschnittlich zugestandenen Zeitaufwand, sei aber der Komplexität der Strafuntersuchung angemessen. Es habe sich dabei um einen ausserordentlich grossen Betrugsfall mit einer über 200-seitigen Anklageschrift und einem Aktenumfang von gegen 100 Ordnern gehandelt. Der vorliegende sei im Vergleich ein viel kleinerer und auch viel weniger komplexer Fall.