Die Vorinstanz habe nicht erklärt, weshalb die vier (recte: drei) Gefängnisbesuche nicht notwendig gewesen sein sollten; stattdessen habe sie den Leitfaden Amtliche Mandate in Strafsachen und bei Zwangsmassnahmen gegen Ausländer schematisch zur Anwendung gebracht. In der Beschwerdeantwort wird entgegnet, bei der Beurteilung der Frage, -6-