Gemäss Praxis sind persönliche Gespräche bzw. Gefängnisbesuche bei inhaftierten Angeschuldigten im unmittelbaren Vorfeld von wichtigen Einvernahmen (Konfrontationseinvernahmen, Belastungszeugen etc.) regelmässig angezeigt und daher zu entschädigen (Bezirksgericht Zürich, Leitfaden Amtliche Mandate in Strafsachen und bei Zwangsmassnahmen gegen Ausländer, 2. A. Januar 2003, S. 30, 2. Absatz). -5-