Fr. 9'687.50 auf Fr. 7'000.-- für den Zeitaufwand nach Anklageerhebung. Mit Beschwerdeantwort vom 31. Oktober 2002 wurde zur Beschwerde Stellung genommen. In seiner Stellungnahme vom 18. November 2002 hielt der Beschwerdeführer an seinen Anträgen fest. Am 24. März 2003 wurden bei der I. Strafkammer des Obergerichts die Akten des Strafprozesses beigezogen (DG...).