Der fakturierte Betrag von Fr. 9'687.50 (7,25 Stunden zu Fr. 150.-- und 43 Stunden zu Fr. 200.--) für die amtliche Verteidigung nach Anklageerhebung übersteige die für einen Prozess der vorliegenden Grössenordnung und Komplexität die innerhalb des Kostenrahmens von Fr. 700.-- bis Fr. 12'000.-- (§ 6 AnwGebV) festzusetzende Grundgebühr. Ausserordentliche Bemühungen gemäss § 9 AnwGebV würden nicht vorliegen, weshalb eine Grundgebühr von Fr. 7'000.-- für diesen "mittleren" Veruntreuungsfall angemessen erscheine. Schliesslich sei der Aufwand vom 18.-20. Juli 2000 betreffend Rekurs/