für die Zeitspanne von April bis August 2000 seien fünf Besuche angemessen. Die Honorarforderung sei daher um 1'140 Minuten bzw. 19 Stunden zu Fr. 150.--, zuzüglich Fr. 73.-- für Wegspesen, zu kürzen. Der fakturierte Betrag von Fr. 9'687.50 (7,25 Stunden zu Fr. 150.-- und 43 Stunden zu Fr. 200.--) für die amtliche Verteidigung nach Anklageerhebung übersteige die für einen Prozess der vorliegenden Grössenordnung und Komplexität die innerhalb des Kostenrahmens von Fr. 700.-- bis Fr. 12'000.-- (§ 6 AnwGebV) festzusetzende Grundgebühr.