Bei Obsiegen hätten die bereits geleisteten sowie die zukünftigen Unterhaltsbeiträge von insgesamt mindestens Fr. 130'000.-- zur Diskussion gestanden. Dies sei mindestens unter dem Kriterium der Verantwortung mit zu beachten, die bei einer Vaterschaftsklage als gross einzustufen sei. Eine eingehendere Sachverhaltsabklärung und Prozessrisikoanalyse sowie eine besonders sorgfältige Beratung seien -3-