Der Beschwerdeführer stellte seit Ende Juli 2001 und insbesondere in der Zeit vom 8. bis 23. Januar 2002 zufolge der Bildung eines sog. Kaltluftsees an verschiedenen Standorten in A. "übermässige Geruchsimmissionen" fest, weshalb er wegen "Verletzung der Polizeiverordnung betreffend des Verbots von gefährlichen und belästigenden Immissionen, Verletzung der erlassenen Emissionsbegrenzungen und Übertretung des verfügten Annahmeverbots von (...), welche die Stoffklasse I für Lösungsmittel enthalten", beim Umweltschutzdienst der Kantonspolizei Zürich Anzeige erstattete. Den ins Recht gelegten