Die Verwaltungskommission zieht in Erwägung: 1. Der Verein Z. stellte am 16. Mai 2002 beim Bezirksgericht Q. ein Gesuch um Einsicht in die Akten eines im Jahr 1995 rechtskräftig abgeschlossenen Strafprozesses. Zur Begründung wurde vorgebracht, die Gerichtsberichterstattung des Anzeigers aus dem Bezirk Q. vom 3. Oktober 1995 habe über einen Brandunfall im Betrieb der C. AG informiert, wonach sich im Abwassersammelbecken ein leicht entzündbares Gemisch gebildet habe, das durch einen Funken einer Schaltanlage entzündet worden sei.