NA000003]). Schliesslich bleibt darauf hinzuweisen, dass der von der Verwaltungskommission des Obergerichts ab 1. April 2002 auf Fr. 200.-- erhöhte Stundenansatz für amtliche Mandate ausdrücklich nicht rückwirkend zur Anwendung gelangt (Schreiben vom 13. März 2002 an die Kammern und angegliederten Gerichte des Obergerichts und an die Bezirksgerichte).