zwecks Sicherung der Medikation "möglicherweise nur durch Intervention von Rechtsanwältin C. so schnell zustande kam". Gemäss Verlaufsblatt der Klinik war ein Wohnplatz in der Wohngemeinschaft B. ab 4. Februar 2002 vorhanden und der Eintritt an diesem Datum geplant. Ein etwas überdurchschnittlicher zeitlicher Aufwand für den Kontakt mit dem Gesuchsteller ist aufgrund von dessen fehlender Krankheitseinsicht anzuerkennen. Ein Aufwand für die Erarbeitung des Plädoyers von 1 1/2 Stunden erscheint ebenfalls angemessen.