5. Der notwendige Zeitaufwand besteht in FFE-Fällen in der Regel aus der Kontaktnahme mit dem Gesuchsteller in der Klinik, Gesprächen mit dem Klinikpersonal und Personen seines persönlichen Umfelds, dem Aktenstudium sowie der Vorbereitung und Teilnahme an der Hauptverhandlung (Beschluss der II. Zivilkammer des Obergerichts vom 14. Februar 2000 i.S. C.F. [NA000003]). In der Honorarnote vom 14. Februar 2002 werden für das Instruktionsgespräch mit dem Gesuchsteller 40 Minuten sowie für weitere sieben Telefonate mit ihm 2 Stunden 40 Minuten ausgewiesen. Dieser Zeitaufwand erscheint als übersetzt.