betreffend Entschädigung als unentgeltliche Rechtsvertreterin des Y. im Verfahren FF (fürsorgerische Freiheitsentziehung) betreffend Zurückbehaltung in der Psychiatrischen Klinik X. (Verfügung vom 26. März 2002) -2- Die Verwaltungskommission zieht in Erwägung: