1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Bezirksgericht Q. angewiesen, dem Beschwerdeführer für seine Bemühungen als amtlicher Verteidiger von X. im Verfahren DG(...) eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 926.--, zuzüglich Mehrwertsteuer von 7,6%, total Fr. 996.40 zu zahlen. 2.-3. (Kosten- und Entschädigungsfolge) 4. (Mitteilung) __________________________________ OBERGERICHT DES KANTONS ZÜRICH Verwaltungskommission Die Obergerichtssekretärin: lic. iur. V. Girsberger