ne E. 4 am Ende). Die Honorarnote weist für das fortgesetzte Studium der Untersuchungsakten ab 29. November 2001 insgesamt 29.34 Stunden aus, woran sich am 4. Januar 2002 eine viereinhalbstündige Besprechung mit dem Klienten anschloss. Für das nachfolgende Verfassen des Plädoyers ab 7. Januar 2002 wurden insgesamt 41.75 Stunden aufgewendet.