Die Honorarnote weist ab dem 25. Juni 2001 einen Stundenaufwand von 92.82 aus, was bei einem Ansatz von Fr. 150.-- pro Stunde für den Strafprozess ein höheres Honorar von Fr. 13'923.-- ergäbe. Die für den Aufwand im Strafprozess vorgenommene Honorarkürzung beläuft sich somit auf Fr. 3'325.93 (Fr. 25'991.20 ./. Fr. 8'803.50 ./. Fr. 3'264.80); bei einem Stundenansatz von Fr. 150.-- entspricht dies einer Kürzung des Aufwands um insgesamt 22 Stunden. Der Vorinstanz ist darin zuzustimmen, dass der Verteidigungsaufwand für die drei amtlichen Verteidiger in etwa vergleichbar hoch ausfallen sollte: