3. Mit der Beschwerde wird vorgebracht, die Prozesskautionen seien von der Beschwerdeführerin 2 geleistet worden (act. 2/2/3-6). Die Einzahlungen seien nur deshalb nicht direkt, sondern über den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers 1 der Obergerichtskasse zugeleitet worden, weil dieser - als für die Prozessführung für A._____ Verantwortlicher - die Einhaltung der Frist zur Leistung der jeweiligen Kautionsbeträge zu überwachen gehabt habe.