Dagegen erhoben die Beschwerdeführer 1 und 2 rechtzeitig Beschwerde mit dem Antrag: "Es sei auf die mit Schreiben vom 15. August 2001 erklärte Verrechnung zu verzichten und dem Unterzeichnenden zuhanden der Beschwerdeführerin 2 von der geleisteten Kaution der Teilbetrag von Fr. 54'475.25 herauszugeben" (act. 1). Am 28. August 2001 wurden beim Beschwerdegegner die Akten beigezogen (act. 4). Der Beschwerdegegner reichte innert angesetzter Frist keine Beschwerdeantwort ein. Am 8. Juli 2002 reichte der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer die Prozessvollmacht der "B._____" Versicherungen (act.