3. Mit Eingabe vom 24. November 2025 (act. 8) liess die Gesuchstellerin das Gesuch um Ernennung eines Schiedsrichters infolge aussergerichtlicher Einigung zurückziehen. Dementsprechend ist das vorliegende Verfahren als durch Rückzug des Gesuchs erledigt abzuschreiben.