2. Mit Verfügung vom 13. Oktober 2025 (act. 4) wurde die Gesuchstellerin aufgefordert, binnen angesetzter Frist einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 4'000.- zu leisten, unter der Androhung, dass sonst - nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist - auf das Gesuch nicht eingetreten würde. Diese Verfügung wurde der B._____ GmbH (nachfolgend: Gesuchsgegnerin) zur Kenntnisnahme zugestellt mit dem Hinweis, dass das Gesuch noch nicht zu beantworten sei. Am 31. Oktober 2025 stellte die Gesuchstellerin sodann ein Gesuch um Erstreckung der Frist zur Leistung des Kostenvorschusses, welches genehmigt wurde (act. 6).