Es wird beschlossen: 1. In Anwendung von Art. 193 Abs. 2 IPRG wird bescheinigt, dass der "Final Award" des ICC-Schiedsgerichts, bestehend aus den Schiedsrichtern Dr. E._____, Prof. F._____ und Prof. G._____, vom 12. Juli 2023 (Nr. 25982/FS/GL) in Sachen A._____ gegen B._____ sowie das "Addendum to Final Award/Additional Award" vom 10. November 2023 in gleicher Sache vollstreckbar sind. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 4'000.- festgesetzt. Die weiteren Kosten (Übersetzungskosten) betragen Fr. 540.-.