4. Gemäss den unwidersprochen gebliebenen und mit Zustellnachweisen bestätigten Ausführungen der Gesuchstellerin wurde der Schiedsspruch vom 12. Juli 2023 den damaligen Vertretern der Gesuchsgegnerin am 25. Juli 2023 zugestellt (act. 2/4). Das "Addendum Final Award/Additional Award" vom 10. November 2023 wurde den damaligen Vertretern der Gesuchsgegnerin am 19. November 2023 überreicht (act. 2/5). 5. Im Weiteren bestätigte das Bundesgericht, dass bis zum 19. Juli 2024 kein Rechtsmittelverfahren gegen den Schiedsspruch bzw. das Addendum eröffnet wurde (2/6). Auch dies wurde von der Gesuchsgegnerin nicht in Abrede gestellt.