Erwägungen: I. 1. In dem am 14. Januar 2021 (act. 2/1 Rz 39) eingeleiteten Schiedsverfahren zwischen der A._____ in C._____, Indien (fortan: Gesuchstellerin) und der B._____ in D._____, Ägypten (fortan: Gesuchsgegnerin) erging am 12. Juli 2023 der "Final Award" Nr. 25982/FS/GL des ICC-Schiedsgerichts, bestehend aus den Schiedsrichtern Dr. E._____, Prof. F._____ und Prof. G._____, sowie am 10. November 2023 das "Addendum to Final Award/Additional Award" (act. 2/1-2). In Ersterem wurden die Parteien gegenseitig zu verschiedenen Geldleistungen verpflichtet.