Gemäss freier deutscher Übersetzung sei im Teilschiedsspruch Folgendes festgehalten worden: "Kommt es anschliessend zu einer gültigen Anpassung und ist der Earn-out Adjustment Amount eine negative Zahl, so zahlt der Verkäufer [Gesuchstellerin] dem Käufer [Gesuchsgegnerin] den Earn-out Adjustment Amount (Abschnitt 2.4 (c) (ii) des Kaufvertrags)". Im vorliegenden Fall habe die Gesuchsgegnerin in der Tat Earn-out Adjustment Statements eingereicht. Die Gesuchstellerin habe diese bestritten und sie würden nunmehr von einer Independent Accounting Firm überprüft. Die Beträge seien folglich derzeit nicht rechtskräftig bzw. nicht endgültig (act. 27; vgl. auch act. 34).