Nachdem die Gesuchsgegnerin die Verwaltungskommission mit Eingabe vom 25. November 2024 (act. 21) gebeten hatte, die Gesuchstellerin aufzufordern, eine gültige Vollmacht vorzulegen, reichte die Gesuchstellerin mit Eingabe vom 19. Dezember 2024 (act. 24) eine Vollmacht ein. In der Folge bestritt die Gesuchsgegnerin, dass die Gesuchstellerin nachgewiesen habe, dass sie im vorliegenden Verfahren rechtswirksam vertreten sei. Aus den eingereichten Unterlagen gehe nicht hervor, dass die Vollmacht von Zeichnungsberechtigten der Gesuchstellerin unterzeichnet worden sei.