9. Die Verwaltungskommission forderte die Gesuchstellerin mit Verfügung vom 31. Januar 2025 auf, zur Gültigkeit der eingereichten Vollmacht Stellung zu nehmen. Die Gesuchstellerin nahm innert angesetzter Frist mit Eingabe vom 14. Februar 2025 dazu Stellung und reichte eine Vollmacht vom 4. Februar 2025 sowie weitere Dokumente ein (act. 30 f.). 10. Mit Verfügung vom 18. Februar 2025 wurde die Eingabe der Gesuchstellerin vom 14. Februar 2025 der Gesuchsgegnerin sowie dem übrigen Verfahrensbeteiligten zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 32).