5. Mit Verfügung vom 12. November 2024 (act. 18) setzte die Verwaltungskommission der Gesuchsgegnerin und dem übrigen Verfahrensbeteiligten Frist an, um zum Gesuch Stellung zu nehmen. Mit Eingabe vom 22. November 2024 teilte der übrige Verfahrensbeteiligte mit, dass die Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung gemäss Art. 193 IPRG erfüllt seien (act. 19). 6. Die Gesuchsgegnerin forderte die Verwaltungskommission mit Eingabe vom 25. November 2024 auf, von der Gesuchstellerin eine gültige aktuelle Vollmacht durch ordnungsgemäss zur Vertretung der Gesellschaft befugte Personen einzuholen (act. 21).