4. Die Gesuchstellerin erkundigte sich mit Eingabe vom 21. Oktober 2024 nach dem aktuellen Verfahrensstand (act. 12) und teilte am 29. Oktober 2024 mit, dass das Bundesgericht die von der Gesuchsgegnerin eingereichte Beschwerde abgewiesen habe. Der Partial Award sei somit endgültig und vollstreckbar, weshalb der Antrag auf Ausstellung einer Vollstreckbarkeitsbescheinigung erneuert werde (act. 13).