3. Mit Verfügung vom 22. August 2024 auferlegte die Verwaltungskommission der Gesuchstellerin einen Kostenvorschuss von Fr. 4'000.00 (act. 3), welchen die Gesuchstellerin innert Frist leistete (act. 4). Des Weiteren wurde sie aufgefordert, den Nachweis der rechtsgültigen Zustellung des Schiedsentscheids (Partial Award and Procedural Order) zu erbringen. Die entsprechende Eingabe der Gesuchstellerin erfolgte innert Frist (act. 9). Zudem wurden die Rechtsanwälte Dr. iur. D._____ und/oder Dr. iur. E._____, lic. iur. F._____, Dr. iur. Z1._____ und/oder Dr. iur. Z2.___