4. Am 7. November 2024 teilte die Staatsanwaltschaft E._____ mit, dass die rechtshilfeweise Zustellung der Verfügung nicht habe erfolgen können, da der Rechtsvertreter der Gesuchsgegnerin, Advocaat Y._____, nicht (mehr) an der angegebenen Adresse tätig sei (act. 13). Die erneute rechtshilfeweise Zustellung an die aktuell bekannt gegebene Anschrift von Advocaat Y._____ (act. 15) scheiterte, da die Anwaltskanzlei D._____ aufgelöst sei und die Staatsanwaltschaft E._____ nicht in der Lage sei, Advocaat Y._____ in einem niederländischen Register zu finden (act. 17).