4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: den Vertreter des Gesuchstellers, zweifach für sich und zuhanden des Gesuchstellers,  den Gesuchsgegner,  Rechtsanwältin lic. iur. D._____, E._____ AG, F._____-Strasse …, … Zürich,  die Obergerichtskasse. - 11 - Zürich, 18. Juni 2024