1. In Gutheissung des Gesuches des Gesuchstellers wird Rechtsanwältin lic. iur. D._____, E._____ AG, F._____-Strasse …, … Zürich, als Parteischiedsrichterin des Gesuchsgegners für die zwischen den Parteien bestehende Streitigkeit betreffend "Loan Agreement" vom 19. Februar 2019 ernannt. 2. Die Gerichtsgebühr wird auf Fr. 8'000.– festgesetzt und mit dem vom Gesuchsteller geleisteten Kostenvorschuss verrechnet. 3. Die Kosten des Verfahrens werden einstweilen vom Gesuchsteller bezogen; über deren definitive Tragung wird das Schiedsgericht zu entscheiden haben.