Von der in Art. 176 Abs. 2 IPRG vorgesehenen Möglichkeit, die Anwendung des 12. Kapitels des IPRG auszuschliessen und stattdessen die Anwendung des dritten Teils der ZPO zu vereinbaren, haben die Parteien keinen Gebrauch gemacht. Damit ist das 12. Kapitel des IPRG vorliegend anwendbar.