2. Der Gesuchsgegner liess sich innert Frist nicht vernehmen. Androhungsgemäss ist daher aufgrund der Akten zu entscheiden (act. 7, Dispositiv-Ziff. 2; act. 12, Dispositiv-Ziff. 1). III. 1. Dem zwischen den Parteien am 19. Februar 2019 abgeschlossenen "Loan Agreement" (act. 4/4) kann in Ziff. 11 lit. b die folgende Schiedsklausel entnommen werden: