vom 4. April 2024 (act. 10) aus, dass er mit Schreiben vom 2. April 2024 den Gesuchsgegner darüber in Kenntnis gesetzt habe, dass er (der Gesuchsteller) Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. C._____ als sein Mitglied des sich zu konstituierenden Schiedsgerichts ernannt habe. Er habe dem Gesuchsgegner eine weitere 30-tägige Frist angesetzt, damit dieser seinerseits ein Mitglied des Schiedsgerichtes bezeichne. Mit Schreiben vom 8. Mai 2024 (act. 15) ergänzte der Gesuchsteller seine Ausführungen dahingehend, dass der Gesuchsgegner die Frist unbenutzt habe verstreichen lassen.