Eine Rückzahlung sei bisher aber nicht erfolgt. Der Gesuchsteller habe in der Folge eine Betreibung gegen den Gesuchsgegner eingeleitet. Der Zahlungsbefehl sei am 17. Juli 2023 zugestellt worden. Der Gesuchsgegner habe ohne Angabe eines Grundes Rechtsvorschlag erhoben. Mit Schreiben vom 18. September 2023 sei der Gesuchsgegner aufgefordert worden, innert dreissig Tagen einen Schiedsrichter zu ernennen, andernfalls der Gesuchsteller die Ernennung desselben beantragen werde. Dieser Aufforderung sei der Gesuchsgegner nicht nachgekommen. Ergänzend führt der Gesuchsteller in seiner Eingabe -4-