6. Mit Eingabe vom 8. Mai 2024 (act. 15) teilte der Gesuchsteller mit, dass der Gesuchsgegner auf das Schreiben vom 2. April 2024 nicht reagiert habe und beantragte, dass nun über das Begehren des Gesuchstellers vom 17. Januar 2024 zu entscheiden und für den Gesuchsgegner ein Mitglied des Schiedsgerichts zu ernennen sei. Das Doppel der Eingabe vom 8. Mai 2024 wurde dem Gesuchsgegner mit Verfügung vom 24. Mai 2024 (act. 16) zur Kenntnisnahem zugestellt. Zugleich wurde der Antrag auf Sistierung des Verfahrens abgeschrieben. 7. Das Verfahren erweist sich als spruchreif. II.