4. Mit Verfügung vom 20. März 2024 (act. 8) wurde dem Gesuchsteller eine zehntätige Frist angesetzt, um den Nachweis zu erbringen, dass er selbst ein Mitglied des Schiedsgerichts ernannt und dem Gesuchsgegner bekannt gegeben hat. Mit Eingabe vom 4. April 2024 (act. 10) beantragte der Gesuchsteller, es sei das Verfahren bis am 10. Mai 2024 zu sistieren. Er habe mit Schreiben vom 2. April 2024 (act. 11/1) den Gesuchsgegner darüber in Kenntnis gesetzt, dass er (der Gesuchsteller) Herrn Rechtsanwalt Dr. iur. C._____ als sein Mitglied des sich zu konstituierenden Schiedsgerichts ernannt habe.