2. Mit Verfügung vom 24. Januar 2024 (act. 5) wurde der Gesuchsteller aufgefordert, binnen zehn Tagen einen Kostenvorschuss im Umfang von Fr. 8'000.– zu leisten, unter der Androhung, dass sonst – nach der allfälligen Gewährung einer Nachfrist – auf das Gesuch nicht eingetreten würde. Der Kostenvorschuss ging innert Frist am 29. Januar 2024 ein (act. 6). 3. Mit Verfügung vom 5. Februar 2024 (act. 7) gewährte die Verwaltungskommission B._____ (nachfolgend: Gesuchsgegner) das rechtliche Gehör und setzte ihm eine Frist von zehn Tagen an, um zum Gesuch Stellung zu nehmen. Der Gesuchsgegner liess sich innert Frist nicht vernehmen.