2. Die Gerichtsgebühr für das vorliegende Verfahren wird auf Fr. 200.– festgesetzt. 3. Die Kosten des Verfahrens werden vom Obmann des Schiedsgerichts, Dr. E._____, … [Adresse], bezogen. -3- 4. Schriftliche Mitteilung, je gegen Empfangsschein, an: - die Vertreter des Vereins A._____, zweifach, - den Vertreter der B._____ GmbH, - die D._____ AG sowie - den Obmann des Schiedsgerichts. Zürich, 9. Januar 2024