4. Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen; über eine allfällige Parteientschädigung für das Ernennungsverfahren sowie deren Höhe wird das Schiedsgericht zu befinden haben. 5. Schriftliche Mitteilung gegen Empfangsschein an: die Vertreter des Gesuchstellers, zweifach, für sich und zuhanden des Gesuchstellers, unter Beilage einer Kopie von act. 11,  den Vertreter des Gesuchsgegners, zweifach, für sich und zuhanden des Gesuchsgegners,  Rechtsanwältin lic. iur. G._____, LL.M., … [Adresse], und  die Obergerichtskasse. Zürich, 3. April 2024 - 11 -