6. Auf entsprechende Anfrage (act. 13) hin hat sich Rechtsanwältin lic. iur. G._____, LL.M., … [Adresse], bereit erklärt, das Amt als Parteischiedsrichterin auszuüben. Sie hat keine näheren Beziehungen bzw. Interessenkonflikte mit einer der Prozessparteien (vgl. act. 17). Rechtsanwältin lic. iur. G._____ ist damit in der massgebenden Schiedssache als Parteischiedsrichterin für den Gesuchsgegner zu ernennen. IV.