5. Der Gesuchsteller hat als Parteischiedsrichter Prof. Dr. E._____, F._____ AG, ernannt und dies dem Gesuchsgegner über seine Rechtsvertreter mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 erstmals mitgeteilt (act. 3/4). Nachdem die Zustellung dieses Schreibens missglückt war, liess der Gesuchsteller den Gesuchsgegner mit Schreiben vom 15. November 2023 unter Beilage des Briefs vom 16. Oktober 2023 erneut über die Bestellung von Prof. Dr. E._____ informieren (act. 3/11). Die Zustellung dieses Schreibens war erfolgreich (act. 3/12).