den seien, gelangten die dispositiven Gesetzesbestimmungen von Art. 353 ff. ZPO zur Anwendung. Mit Schreiben vom 16. Oktober 2023 habe der Gesuchsteller dem Gesuchsgegner mitgeteilt, dass er Prof. Dr. iur. E._____ als erstes Mitglied des Schiedsgerichts ernannt habe. Zudem habe er den Gesuchsgegner aufgefordert, innert dreissig Tagen ein Mitglied für das Schiedsgericht zu bezeichnen. Die Zustellung am privaten Wohnsitz des Gesuchsgegners sei ebenso gescheitert wie jene am Sitz der C._____ Holding AG in D._____.