Innert angesetzter Frist sei weder eine Zahlung noch eine Rückmeldung des Gesuchsgegners eingegangen. Auf weitere Schreiben und Kontaktversuche habe der Gesuchsgegner nicht reagiert, weshalb der Rechtsweg zu beschreiten sei. Gemäss Ziff. 4.2 des Vertrages vom 1. Dezember 2020 sei vereinbart worden, dass über sich aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebende Streitigkeiten, einschliesslich solcher über sein gültiges Zustandekommen, seine Rechtswirksamkeit, seine Abänderung oder Auflösung ein Schiedsgericht unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte entscheiden werde.