1. In der Sache lässt der Gesuchsteller zur Begründung seines Gesuchs (act. 1) zusammengefasst das Folgende vorbringen: Die Parteien hätten am 1. Dezember 2020 einen Vertrag über den Erwerb einer Beteiligung an der C._____ Holding AG mit Sitz in D._____ durch den Gesuchsteller abgeschlossen. Der Gesuchsteller habe sich dabei jedoch in einem wesentlichen Irrtum befunden. Er sei aufgrund der vom Gesuchsgegner erhaltenen Informationen davon ausgegangen, dass er direkt in die C._____ Holding AG investiere. Dies habe aber nicht zugetroffen.