3.2. Gemäss seinen Ausführungen im Gesuch hat der Gesuchsteller mit dem Gesuchsgegner am 1. Dezember 2020 einen Vertrag über den Erwerb einer Beteiligung an der C._____ Holding AG abgeschlossen (act. 1 Rz 5). Auch der Gesuchsgegner geht von dieser Ausgangslage aus (act. 12/1 i.V.m. act. 11). Der Gesuchsteller macht indes einen Willensmangel in Form eines wesentlichen Irrtums geltend und leitet daraus einen Anspruch auf Rückerstattung des Aktienkaufpreises ab (act. 1 Rz 5 f.). Der Gesuchsgegner macht geltend, der Gesuchsteller bestreite seine Aktionärsstellung und leite zugleich Rechte daraus ab, was widersprüchlich sei (act.