1. Der Gesuchsgegner beantragt das Nichteintreten auf das Gesuch (act. 11) und begründet dies zum einen mit der Unzuständigkeit des Obergerichts und zum andern mit dem fehlenden Rechtsschutzinteresse des Gesuchstellers. Dieser versuche mittels trölerischen Eingaben, dem Gesuchsgegner zu schaden. Einerseits wolle er aufgrund eines Willensmangels nie Aktionär geworden sein, andererseits leite er Rechte aus seiner Aktionärsstellung ab. Trotz mehrfacher Aufforderung habe er es unterlassen, der C._____ Holding AG mitzuteilen, ob er sich als Aktionär betrachte oder nicht.