3. Mit Verfügung vom 9. Januar 2024 (act. 6) gewährte die Verwaltungskommission dem Gesuchsgegner sodann das rechtliche Gehör. Dieser mandatierte in der Folge Rechtsanwalt lic. iur. Y._____ als Rechtsvertreter (act. 7) und liess nach dreimaliger Fristerstreckung (act. 7, act. 9-10) mit Eingabe vom 26. Februar 2024 den Antrag stellen, es sei auf das Gesuch nicht einzutreten (act. 11). Die Eingabe des Gesuchsgegners ist dem Gesuchsteller mit dem vorliegenden Beschluss zuzustellen. Das Verfahren erweist sich als spruchreif. -3- II.